Flugärger müssen Reisende nicht hinnehmen. Als Ausgleich stehen Zahlungsansprüche zwischen 125 und 600 € zu. Dauert der Aufenthalt auf einem Flughafen oder am Zielairport länger haben sich Fluggesellschaften auch um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern. Dieses muss unentgeltlich geschehen. Die Zahlungsansprüche bestehen dabei pro Person. Bei einer Reise an den Urlaubsort von Familienmitgliedern können daher schnell Forderungen von 2.400 € und mehr entstehen.
Wenn der Flug mindestens 3 Stunden verspätet ist, müssen Zahlungen und Unterstützungs-und Betreuungsleistungen erfolgen
Wird der Flug annulliert, müssen Ausgleichszahlungen und Unterstützungs-und Betreuungsleistungen erfolgen.
Können Sie mit der gebuchten Maschinen nicht befördert werden, z.B. wegen Überbuchung stehen Ihnen gesonderte Ansprüche zu
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